Beiträge von Jkl99

    Das mag sein, es steht aber ein Ablaufdatum auf der Flasche und das ist das was zählt bei der Leasingrückgabe. Meines war zwei Monate abgelaufen. Im Autohaus hätte eine neue Flasche so um die 65 € gekostet, in Rechnung gestellt wurden brutto dann 48 €. Es hätte also nichts gebracht vorher eine neue zu kaufen. Der Gutachter sagte mir noch, dass dies eine Vorgabe der VW Leasing ist darauf zu achten und bei Ablauf das als Mangel aufzuschreiben, es wäre nicht seine Idee. Gleiches gilt bei der Rückgabe auch für Reifen Mindestprofiltiefen und fällige Durchsichten und so weiter. Da darf nichts im Cockpit stehen, bzgl. Fälligkeit, darauf wird auch geachtet durch den Gutachter, ansonsten kann man sehr gut den Schadenskatalog der Dekra heranziehen, der dient auch bei der VW Leasing als Grundlage für die Bewertung.


    Beim Citigo war übrigens die Übernahme durch den Leasingnehmer ausgeschlossen, so vermerkt unter Rückgabe in den AGBs zum Vertrag, auch ein Merkmal der VTI Verwertung. Bei meiner Elroq Leasingbestellung ist es übrigens identisch, also auch da wird am Ende die Rückgabe an die VTI erfolgen. Aber die Prozedur kenne ich ja nun. Also vorher kein neues Reifendichtmittel kaufen und hoffen dass dies am Ende wieder günstiger abgerechnet wird. Sofern es wieder vorher abläuft.

    Sofern die Rücknahme und Restverwertung durch den Händler erfolgt. Läuft es über die VTI von VW, siehe Leasingvertrag, ist der Händler nur entgegennehmender Partner und die Verwertung und Begutachtung erfolgt durch die VTI. So war es auch, als ich Anfang des Jahres einen Citigo iV zurückgegeben habe. Bei der Begutachtung war ich dabei, der Gutachter hat ein faires Gutachten erstellt, dem Alter von 4 Jahren entsprechend. Einziger Mangel der ins Gewicht viel, war dass abgelaufene Reifendichtmittel. Es wurde später günstiger durch die Leasing in Rechnung gestellt, als es neu gekostet hätte. Das Gutachten wurde mir zugestellt, die Abrechnung der VW Leasing, auch die der Minderkilometer, erfolgte direkt durch diese. Der Händler war hierbei komplett außen vor. Hatte also keinen Einfluss auf das Ergebnis.

    Einzig in einer Vorbegutachtung des Fzg. durch den Händler, könnte dieser einem bei einer Schadensbehebung oder bei der fälligen Durchsicht entgegen kommen.

    Ohne VTI, also Restverwertung durch den Händler, ist alles möglich.