Grundsätzlich geht es hier um den Hauptwohnsitz und die Anmeldung des Autos.
Kurzfassung:
- EU Hauptwohnsitz mit CH Fahrzeug in der Schweiz -> alles gut
- EU Hauptwohnsitz mit CH Fahrzeug in der EU -> Problem (passiert gerne, wenn man nach Zürich fliegt und dann z.B. Skifahren nach Österreich fährt.
- CH Hauptwohnsitz mit CH Fahrzeug in der EU -> alles gut
- CH Hauptwohnsitz mit EU Fahrzeug in der Schweiz -> Problem (passiert gerne den Sparfüchsen, die in Freiburg den Camper mieten, zu Hause in der Schweiz einladen wollen, und dann zB. weiter nach Österreich oder Italien fahren).
Lösung: EU-Fahrzeug muss bei Einfuhr in die Schweiz am Zoll angemeldet werden, maximal 8 Tage darf ich dann damit in der Schweiz fahren, bevor es verzollt und entgültig eingeführt wird. Analog würde das für die EU gelten, wobei die Fristen vermutlich anders sind.
Für EU Bürger ist es daher wichtig, wenn man in Schweiz fliegt (Genf, Zürich, Basel) und dort ein Auto mietet, muss man dem Autovermieter mitteilen, wenn man ins benachbarte EU-Ausland fahren will. Sonst kann es schnell sehr teuer werden. Der Vermieter des Mietwagens stellt dann ein Fahrzeug mit EU-Anmeldung zur Verfügung, damit es keinen Stress gibt. Vor einigen Jahren wurde am Grenzübergang Diepoldsau bei der Ausreise in die Schweiz der Mietwagen sichergestellt, der Fahrzeuglenker musste eine fünfstellige Summe zahlen, um das Auto wieder auszulösen (hatte gerade versucht, den Artikel zu finden, leider nicht gefunden).
Ein wenig Lektüre zu dem Thema:
https://www.blick.ch/auto/service/zollgesetz-auch-in-der-schweiz-wieso-darf-man-kein-auslaendisches-auto-fahren-id16743640.html
Einreise mit dem Mietwagen: Probleme mit dem Zoll – Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.
Die Schweizer Gesetzesgrundlage hat Matthias Speicher ja bereits gepostet.