Beiträge von werbra

    Meiner Meinung nach ist bei allen Leasings, die über 2 Jahre hinausgehen, und wo es im Land angeboten wird, eine Werks-Garantieverlängerung ein "No Brainer". Wir haben den Elroq dann (irgendwann mal) für 4 Jahre bei uns, und dort habe ich die 5jährige Garantieverlängerung für CHF 900 direkt mitgenommen.

    Welchen Grund gibt es, bei einem 4-Jahres-Leasing eine 7-jährige Garantie (2 Jahre gesetzl. Garantie + 5 Jahre Garantieverlängerung) zu haben? Ggfs. wg. Verlängerung des Leasings?

    Interessiert mich, weil ich nach Ende meines derzeitigen Leasings auch über ein 4-Jahres-Leasing nachdenke und natürlich Informationen über die "Nebenkosten" sammle.

    Unabhängig davon decken sowohl Gewährleistung als auch eine Herstellergarantie auch nur Material- und Produktionsfehler, aber keinen normalen Verschleiß (z.B. bei Bremsbelägen oder Reifen), ab.

    Allerdings kann die Gewährleistung greifen, wenn ein Bauteil ungewöhnlich schnell verschleißt und dies auf einen Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist. Dann muss der Verkäufer/Hersteller auch nachbessern oder ersetzen.

    Danke, das ist genau die Auskunft, die ich gesucht habe!

    Steht doch rechts unten:

    Der Deckungsumfang entspricht.....

    ....GRUNDSÄTZLICH der Herstellergarantie während der Erstvertragslaufzeit.


    Diese Formulierung hilft ja nicht bei der Frage, was denn der Ausschluss von Verschleiß nun bedeutet.

    Selbst wenn man das Wort "grundsätzlich" wohlwollend überliest, stellt sich die Frage, ob denn die gesetzliche Gewährleistung (hier: Erstvertragslaufzeit???) ebenfalls den Verschleiß ausschließt und was als Verschleiß denn definiert ist.

    Bei Durchsicht der Bedingungen stieß mir folgendes auf: "IV. Was ist nicht versichert?", "1. Vertragsphase Premium", "a. nicht versicherte Gefahren", Buchstabe "bb)" der da lautet "die durch Verschleiß entstanden sind;".


    Da ich kein Versicherungsjurist bin, frage ich mich, was denn ernsthaft damit gemeint sein kann. Bei einem defekten Bauteil ist der Grund doch recht häufig "Verschleiß" (ob das auch für elektronische Bauteile gilt???).

    Was bleibt denn da noch als Leistungsfall über?