Beiträge von Elroq85-SU

    Berichte mal wie das geklappt hat, da ich auch überlege das diese Mal online zu machen. Danke!

    Ich habe heute den Code von der Zulassungsbescheinigung II vom Händler per Mail bekommen. Die Online-Zulassung hat recht gut funktioniert, mit der Einschränkung, dass mein Personalausweis nicht akzeptiert wurde. Mit dem Elster-Zertifikat ging es aber.


    Man benötigt noch die FIN, die eVB und ggf. das Wunschkennzeichen mit PIN.


    Die Zulassungsbescheinigung II wird durch das Freilegen des Codes ungültig. Ich bekomme per Post eine neue zugesendet, zusammen mit der Zulassungsbescheinigung I und den Siegeln.


    Ich hoffe, dass die Dokumente schnell kommen. Ohne den neuen Brief (also Zulassungsbescheinigung II) gibt der Händler nämlich nicht das Auto heraus. Er braucht aber eh noch ein paar Tage zum Aufbereiten.

    Darf ich mal fragen , warum man sich den Stress des Selbstzulassens antut.

    Kann doch der Händler machen.

    Hab grade meine Ottos und Kennzeichenreservierung da abgegeben und hole das Fahrzeug da fertig ab.

    Also soll keine Kritik sein , kann ja jeder so handhaben wie er will. Interessiert mich nur.

    Man spart etwa 100€, für theoretisch nur ein paar Minuten Aufwand.

    Ich habe gerade den Anruf vom Händler bekommen, das Auto ist beim Spediteur.


    Bestellt habe ich am 19.12.2024, unverbindliche Lieferung war damals April.


    Auf Nachfrage sagte mir der Verkäufer dann vor 3 Wochen, dass das Auto in der 10. KW gebaut wird, und 3 Wochen später da ist. Jetzt kann ich es vermutlich schon nächste Woche abholen, ggf. sogar schon am Freitag.


    Die FIN habe ich auch erhalten, der Eintrag in die App klappt aber ebenfalls nicht. Ist die sonst noch für etwas gut?

    Dankeschön!


    Ok, dann probiere ich das mal so ;)


    Reserviert ist das Kennzeichen ausreichend lange, wenn das Auto wie angekündigt bis spätestens Anfang April beim Händler ist. Ich gebe dann gerne noch mal eine Rückmeldung!

    Hallo,

    Du benötigst die Zulassungsbescheinigung 2 vom Händler. Die Zulassungsbescheinigung 1 wirst Du zusammen mit Siegel und HU Siegel von der Zulassungsstelle erhalten. Darfst dann schon fahren, auch ohne Siegel. Nur die Bestätigung, die während der Zulassung erzeugt wird ausdrucken und mitführen.

    Danke für die Auskunft, dann steht es im Netz etwas missverständlich (siehe mein vorheriger Kommentar).


    Das heißt die Kennzeichen kann ich mir jetzt schon online bestellen? Ich habe mir über die Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reserviert. Dort stand dann interessanterweise "Die durchgeführte Reservierung berechtigt nicht zur Prägung von Schildern.". Wenn ich jetzt aber erst auf die Zulassung warte, verliere ich ja wieder ein paar Tage Zeit, bis die Schilder dann da sind. Oder muss irgendeinen (vermutlich überteuerten) Express-Service nutzen?

    Schau mal hier, dort ist eigentlich alles erklärt.

    https://www.kba.de/DE/Themen/Z…ssung/iKfz/ikfz_node.html

    Jein, geht so finde ich :D


    Dort steht, dass ich die "Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes (ZB I und ggf. ZB II)" benötige. Also den Fahrzeugschein demnach auf jeden Fall, und den Fahrzeugbrief nur gegebenenfalls.


    Ergibt für mich keinen Sinn, wenn ich den Fahrzeugschein (also Zulassungsbescheinigung Teil 1) ja erst am Ende erhalte.


    Dass ich den Fahrzeugbrief (also die Zulassungsbescheinigung Teil 2) beim Neuwagen vom Händler bekomme, wusste ich auch nicht sicher.


    Irgendwie bleiben immer noch ein paar Fragen offen... Verstehe nicht, was daran so schwer zu beschreiben ist für das KBA oder BMDV.

    Hallo zusammen,


    ich möchte den Elroq gerne selbst zulassen, nach Möglichkeit online. Trotz Google-Recherche bin ich mir nicht so ganz klar über den Ablauf (wäre ja auch zu einfach, wenn das irgendwo ganz verständlich geschrieben wäre).


    Bei der Online-Zulassung benötige ich wohl die Sicherheits­codes von Zulassungsbe­scheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief), oder gilt das nicht bei Neuwagen? Weil ich weiter gelesen habe, dass die Ausstellung von der Zulassungsbe­scheinigung Teil 1 und Teil 2 das Ende des Zulassungsprozesses ist.


    Oder bekommt man die beim Neuwagen irgendwie vorher? Oder braucht man sie nicht? Danke für eine Auskunft... :/