Das ist so (wie von mir beschrieben) nicht 100% korrekt, weil die Garantie nur bei Verkauf an einen privaten / nicht gewerblichen Käufer mit dem Fahrzeug an den Käufer übergeht.
Bei Inzahlungnahme bei einem gewerblichen Händler) bekommt man (gegen Nachweis) sehr wohl eine Erstattung.
Das habe ich so bereits praktisch selbst erfahren. Die Dame vom Skoda Versicherungsservice hatte mich am Telefon sogar selbst darauf hingewiesen.
Zur Beweissicherung fehlt jetzt noch das Papier von Skoda.