Skoda Elroq Testberichte, YouTube Videos, Vorstellung, Links

  • Grundsätzlich geht es hier um den Hauptwohnsitz und die Anmeldung des Autos.


    Kurzfassung:

    - EU Hauptwohnsitz mit CH Fahrzeug in der Schweiz -> alles gut

    - EU Hauptwohnsitz mit CH Fahrzeug in der EU -> Problem (passiert gerne, wenn man nach Zürich fliegt und dann z.B. Skifahren nach Österreich fährt.

    - CH Hauptwohnsitz mit CH Fahrzeug in der EU -> alles gut

    - CH Hauptwohnsitz mit EU Fahrzeug in der Schweiz -> Problem (passiert gerne den Sparfüchsen, die in Freiburg den Camper mieten, zu Hause in der Schweiz einladen wollen, und dann zB. weiter nach Österreich oder Italien fahren).


    Lösung: EU-Fahrzeug muss bei Einfuhr in die Schweiz am Zoll angemeldet werden, maximal 8 Tage darf ich dann damit in der Schweiz fahren, bevor es verzollt und entgültig eingeführt wird. Analog würde das für die EU gelten, wobei die Fristen vermutlich anders sind.


    Für EU Bürger ist es daher wichtig, wenn man in Schweiz fliegt (Genf, Zürich, Basel) und dort ein Auto mietet, muss man dem Autovermieter mitteilen, wenn man ins benachbarte EU-Ausland fahren will. Sonst kann es schnell sehr teuer werden. Der Vermieter des Mietwagens stellt dann ein Fahrzeug mit EU-Anmeldung zur Verfügung, damit es keinen Stress gibt. Vor einigen Jahren wurde am Grenzübergang Diepoldsau bei der Ausreise in die Schweiz der Mietwagen sichergestellt, der Fahrzeuglenker musste eine fünfstellige Summe zahlen, um das Auto wieder auszulösen (hatte gerade versucht, den Artikel zu finden, leider nicht gefunden).


    Ein wenig Lektüre zu dem Thema:


    https://www.blick.ch/auto/service/zollgesetz-auch-in-der-schweiz-wieso-darf-man-kein-auslaendisches-auto-fahren-id16743640.html

    Zoll-Tipp: Schweizer PKW in der EU nutzen kann teuer werden » MyPaketshop
    Der Fahrer eines PKWs aus der Schweiz musste nach einer Routinekontrolle des Hauptzollamts Münster 8300 Euro zahlen. Was war passiert? Inhalt:
    www.mypaketshop.com

    Einreise mit dem Mietwagen: Probleme mit dem Zoll – Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.


    Die Schweizer Gesetzesgrundlage hat Matthias Speicher ja bereits gepostet.

  • Vielleicht habe ich bei den vielen Ideen etwas vergessen, dass euch interessiert

    Da ich vom Enyaq komme (wenn auch vom alten 80er), würden mich die Gemeinsamkeiten und insbesondere die Unterschiede zum Enyaq (insbesondere beim Fahrverhalten, aber auch sonstige ggf. nicht so offensichtliche Unterschiede) interessieren. Vielleicht so ein hausinterner Vergleichstest.

    Du hattest ja schon in deinem ersten Elroq-Video angedeutet, dass sich der Elroq noch etwas agiler fährt als der vergleichbare Enyaq.

    Einmal editiert, zuletzt von noizecreator ()

  • Sollte ich doch noch zeitnah oder demnächst einen ELROQ in die Finger bekommen, was für Videos/Inhalte würden euch besonders interessieren?

    Vielleicht habe ich bei den vielen Ideen etwas vergessen, dass euch interessiert :)

    Nordschleife Rundenzeit :D
    Spaß beiseite. Aber mich würde mal wirklich interessieren wie sich ein Anhänger auf den Verbrauch auswirkt.

    Elroq 85 bestellt in KW 41 / 2024

    Advanced mit AHK in Schwarz / 77kw

  • Dito hier, echte Unterschiede zum enyaq, sei es bei Beschleunigung Agilität Fahrwerk DCC Wendigkeit Einparken etc.

    Und wenn es sie gibt, natürlich auch an anderen Stellen im Innenraum oder Cockpit oder Ausstattung, die einem auf den ersten Blick nicht so auffallen, die wir bisher für gleich mit dem enyaq gehalten haben.

    Vielleicht auch das einfach als Titel, um sich von den anderen oberflächlichen youtubern abzugrenzen: "Unterschiede des elroq zum enyaq" o.ä.

  • Enyaq / Elroq - Unterschiede trotz/in der MEB-Konformität. Vielleicht dazu sogar feststellbar auf der Hebebühne (Fahrwerk) ?!


    Was ist vielleicht verändert = verbessert worden? gar verschlechtert? vereinfacht oder wie man dort sagt "entfeinert" ;)