Ich werde ebenfalls die Garantieverlängerung für 36 Monate noch abschließen - frage mich aktuell nur was "besser" als Barkäufer ist - direkt den Einmalbetrag bezahlen und gut ist oder es über die monatlichen Raten zu machen. Preislich macht es bei der vollen Laufzeit auch keinen Unterschied und ich wäre tendenziell bei der Einmalzahlung. Sofern dies noch die aktuellen Bedienungen sind (https://www.skoda-auto.de/_doc…83-4f76-b1ec-e195777a9d7b - wurde per Screenshot schon mal hier referenziert) - hätten man jedoch bei der Ratenzahlung einen Vorteil, wenn man doch das Fahrzeug innerhalb den fünf Jahre verkauft -> der Vertrag für mich würde früher enden und automatisch auf den Käufer übergehen, welchen diesen dann ggf. auch direkt kündigen kann oder der Vertrag wird bei einem gewerblichen Käufer direkt beendet . In diesem Fall hätte ich dann tatsächlich nur den Beitrag bis zum Verkauf gezahlt - beim Einmalbetrag bleibe ich auf den Kosten sitzen da die 5 Jahre ja schon voll bezahlt wurden oder übersehe ich etwas? Das man in diesem Fall eine Rückerstattung bekommen würde kann ich mir aktuell nicht vorstellen - dazu ist im Vertrag kein Hinweis/Vermerk hinterlegt.
Garantieverlängerung abschließen?
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Ich werde ebenfalls die Garantieverlängerung für 36 Monate noch abschließen - frage mich aktuell nur was "besser" als Barkäufer ist - direkt den Einmalbetrag bezahlen und gut ist oder es über die monatlichen Raten zu machen. Preislich macht es bei der vollen Laufzeit auch keinen Unterschied und ich wäre tendenziell bei der Einmalzahlung. Sofern dies noch die aktuellen Bedienungen sind (https://www.skoda-auto.de/_doc…83-4f76-b1ec-e195777a9d7b - wurde per Screenshot schon mal hier referenziert) - hätten man jedoch bei der Ratenzahlung einen Vorteil, wenn man doch das Fahrzeug innerhalb den fünf Jahre verkauft -> der Vertrag für mich würde früher enden und automatisch auf den Käufer übergehen, welchen diesen dann ggf. auch direkt kündigen kann oder der Vertrag wird bei einem gewerblichen Käufer direkt beendet . In diesem Fall hätte ich dann tatsächlich nur den Beitrag bis zum Verkauf gezahlt - beim Einmalbetrag bleibe ich auf den Kosten sitzen da die 5 Jahre ja schon voll bezahlt wurden oder übersehe ich etwas? Das man in diesem Fall eine Rückerstattung bekommen würde kann ich mir aktuell nicht vorstellen - dazu ist im Vertrag kein Hinweis/Vermerk hinterlegt.
Monatlich ist günstiger wenn du den Restbetrag mit Zinsen anlegst.
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Die Frage ist für mich, wenn ich eine Garantieverlängerung von 36 Monaten abschließe, da Auto nach 1,5 Jahren verkaufe dann müsste man eigentlich gar nix zahlen ?! Bekommt man dann die gezahlten Monatsraten zurück oder bei bei Einmalzahlung den kompletten Betrag ?!
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Ich werde ebenfalls die Garantieverlängerung für 36 Monate noch abschließen - frage mich aktuell nur was "besser" als Barkäufer ist - direkt den Einmalbetrag bezahlen und gut ist oder es über die monatlichen Raten zu machen. Preislich macht es bei der vollen Laufzeit auch keinen Unterschied und ich wäre tendenziell bei der Einmalzahlung. Sofern dies noch die aktuellen Bedienungen sind (https://www.skoda-auto.de/_doc…83-4f76-b1ec-e195777a9d7b - wurde per Screenshot schon mal hier referenziert) - hätten man jedoch bei der Ratenzahlung einen Vorteil, wenn man doch das Fahrzeug innerhalb den fünf Jahre verkauft -> der Vertrag für mich würde früher enden und automatisch auf den Käufer übergehen, welchen diesen dann ggf. auch direkt kündigen kann oder der Vertrag wird bei einem gewerblichen Käufer direkt beendet . In diesem Fall hätte ich dann tatsächlich nur den Beitrag bis zum Verkauf gezahlt - beim Einmalbetrag bleibe ich auf den Kosten sitzen da die 5 Jahre ja schon voll bezahlt wurden oder übersehe ich etwas? Das man in diesem Fall eine Rückerstattung bekommen würde kann ich mir aktuell nicht vorstellen - dazu ist im Vertrag kein Hinweis/Vermerk hinterlegt.
in meinen Bedingungen ist enthalten, dass der Vertrag bei Verkauf an einen gewerblichen Händler vorzeitig endet. Damit aber nur die Leistungspflicht einzustellen, ohne die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten, wäre im Vertragsrecht eine einseitige Benachteiligung zu Lasten des Kunden und damit nicht wirksam zu vereinbaren.
Das weiß wohl auch Skoda ... und hat (zumindest in meinem Fall bereits zweimal) genau so gehandelt (das Geld erstattet) ... wobei das natürlich nur meine persönliche Erfahrung widerspiegelt.
Wenn Du eine dazu gesicherte Auskunft haben willst, frage am besten bei der Skoda Versicherung (garantie@vvd.de) nach einer schriftlichen Bestätigung des Sachverhaltes (Tagesgenaue Abrechnung und Erstattung nach Verkauf an gewerblichen Händler).
Für den Verkauf an Privat sieht die Sache etwas anders aus: Es ist dann nicht so, dass mit dem Verkauf Deine abgeschlossene (und ggf. vorausbezahlte) Versicherung an den Käufer Deines PKW übergeht und dieser sie bei "Nichtgefallen" kündigen müsste. Das wäre vertragsrechltich auch gar nicht ohne separate Vereinbarung mit dem Käufer möglich (er hat ja keinen Vertrag mit der Versicherung geschlossen). Hier bleibt aber - anders als bei Verkauf an einen "Gewerblichen" der (von dir bezahlte) Versicherungsschutz für das Fahrzeug für die gesamte bezahlte Zeit erhalten - die Leistungspflicht besteht dann einfach gegenüber dem neuen Halter weiter, auch ohne dass dieser in den Versicherungsvertrag eintritt.
Das ist auf der einen Seite ein gutes Verkaufsargument für einen eventuell zweifelnden Kaufinteressenten. Du bekommst in diesem Fall aber andererseits (wegen der fortbestehenden Leistungspflicht des Versicherers) kein Geld zurück. Wenn du das erstattet haben willst, musst Du es bei der Kaufpreisfindung für das Fahrzeug berücksichtigen (versuchen vom Käufer dafür mehr Geld zu bekommen). -
Die Frage ist für mich, wenn ich eine Garantieverlängerung von 36 Monaten abschließe, da Auto nach 1,5 Jahren verkaufe dann müsste man eigentlich gar nix zahlen ?! Bekommt man dann die gezahlten Monatsraten zurück oder bei bei Einmalzahlung den kompletten Betrag ?!
Bei Verkauf an einen gewerblichen Händler würde die Versicherung (nach meiner Erfahrung) tagesgenau abgerechnet werden. Das sollte heißen, wenn zu keinem Zeitpunkt (wegen des Verkaufs innerhalb der normalen Garantiezeit) eine Leistungspflicht bestand, gäbe es das ganze Geld zurück.
Verbindliche Auskunft hierzu kann Dir aber nur der Versicherer selbst geben (garantie@vvd.de war mein Kontakt). -
Für den Verkauf an Privat sieht die Sache etwas anders aus: Es ist dann nicht so, dass mit dem Verkauf Deine abgeschlossene (und ggf. vorausbezahlte) Versicherung an den Käufer Deines PKW übergeht und dieser sie bei "Nichtgefallen" kündigen müsste. Das wäre vertragsrechltich auch gar nicht ohne separate Vereinbarung mit dem Käufer möglich (er hat ja keinen Vertrag mit der Versicherung geschlossen). Hier bleibt aber - anders als bei Verkauf an einen "Gewerblichen" der (von dir bezahlte) Versicherungsschutz für das Fahrzeug für die gesamte bezahlte Zeit erhalten - die Leistungspflicht besteht dann einfach gegenüber dem neuen Halter weiter, auch ohne dass dieser in den Versicherungsvertrag eintritt.
Laut den Versicherungsbedingungen (GVB 402/01) Ziffer XIII/3 geht der Vertrag bei Veräußerung auf den (privaten) Erwerber über und die Veräußerung ist der Versicherung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Viel mehr steht jetzt zu einem Privatverkauf nicht in den Bedingungen drin.
Nun bin ich kein Jurist, aber ich lese den Text wie folgt: Der Verkäufer muss dem privaten Erwerber zwingend über das Bestehen so einer Garantieverlängerung aufgeklären. Mit Abschluss des Kaufvertrages hat der Erwerber somit Kenntnis von der Garantieverlängerung und tritt somit in den Vertrag ein. Damit verbunden ist die Übernahme der monatlichen Raten (wenn Ratenzahlung vereinbart war) durch den Erwerber.
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Ergänzung: Der Versicherung ist der Verkauf anzuzeigen. Fragt sich ob das Aufgabe des Verkäufers oder des Käufers ist. Ich behaupte mal das ist Sache des Verkäufers.
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Ergänzung: Der Versicherung ist der Verkauf anzuzeigen. Fragt sich ob das Aufgabe des Verkäufers oder des Käufers ist. Ich behaupte mal das ist Sache des Verkäufers.
Als Verkäufer gebe ich die Info an die Versicherung. Auch gebe ich den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle und meiner Versicherung weiter.
Bezüglich der Garantieverlängerung sollte dringend ein Satz im Kaufvertrag stehen.
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Dirk_Platt danke für deine Infos und Erfahrungsbericht! Das hatte ich so auch verstanden mit der Ergänzung das bei Ratenzahlung - wie von HVL auch aufgezeigt - der laufende Vertrag und mtl. Zahlungen bei Verkauf an den Käufer automatisch übergeht. Daher wäre das erst mal so gesehen PRO Ratenzahlung gegenüber Einmalbetrag - ich würde dann nur die mtl. Raten bis zum Verkauf zahlen und danach ist es Sache des Käufers. Dieser kann nach Vertrag dann selbst entscheiden ob er die Garantieverlängerung weiter laufen lässt oder den Vertrag mit Skoda kündigt (Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
können sowohl wir als auch der Erwerber den Vertrag gemäß § 96 VVG kündigen.)
Interessant wäre nun ob bei der Einmalzahlung rückwirkend eine Gutschrift wie bei dir erfolgt. Dazu konnte ich zumindest im Vertrag nichts finden - werde aber ggf. dann mal direkt nachfragen