Parken in WEG Tiefgarage - Wohngebäudeversicherung

  • Hallo zusammen,

    ich werde auch bald elektrisiert unterwegs sein...


    Ich wohne in meiner Eigentumswohnung und die Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) hat eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

    Da ich in der gemeinsamen Tiefgarage parken werde (ohne Lademöglichkeit), kam die Frage auf, welche Versicherung im (äußerst unwahrscheinlichen) Fall eines Fahrzeugsbrandes greifen würde...die Wohngebäude- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung?

    Der Schaden könnte immens sein, da neben den anderen Fahrzeugen (insgesamt 12) auch die Struktur des Gebäudes beschädigt werden könnte.


    Gibt es da irgendwelche Erfahrungen von eurer Seite, ob eine Versicherung das Abstellen eines Elektroautos in der TG überhaupt verbieten kann?

    Es gibt einige Amtsgerichturteile, bei denen die WEG es nicht verhindern konnte, dass das Fahrzeug in der TG geladen wird. Daher sollte Parken doch kein Problem darstellen, oder?

  • Hier werden die Brandwahrscheinlichkeiten betrachtet:

    Zitat

    Bei E-Autos kommen die Forscher auf 0,021 Prozent, bei Autos mit Verbrennungsmotor auf 0,089 Prozent. Das allgemeine Risiko eines Hausbrands sei mit 0,28 Prozent etwa 50-mal höher als bei einem Heimspeicher, betonen sie in ihrer Studie, die im Herbst veröffentlicht wurde (siehe ct.de/ynu2).

    Quelle:

    c't 3/2025 S. 36 "Brandheißes Imageproblem"


    Also sicherheitshalber erst mal die ICE (Verbrenner) aus der Tiefgarage verbannen!

    :evil:

    In 🇩🇪 am 07.02.2025 bestellt:
    Elroq 85, Lodge, 19" Proteus, Maxx, AHK, Sportpaket

  • Ich möchte diese Frage gerne wiederbeleben. Auch wenn die Gefahr absolut niedrig ist, interessiert mich trotzdem, was im Falle eines (sehr unwahrscheinlichen) Falles passieren würde.


    Ich habe das gleiche Problem: Ich parke in einer TG meiner Wohngemeinschaft, bin selbst Mieter der Wohnung und des Stellplatzes. Meine Kfz-Versicherung für den Elroq beinhaltet keinen Plus-Baustein, bei welchem die Kosten durch einen Brand an dem Gebäude und den Fahrzeugen der Anderen übernommen werden würden.


    Bin ich dagegen nun gar nicht versichert, greift eine andere Versicherung, und wenn ja, wisst ihr welche?


    Bitte nicht schnippisch antworten, danke! ;)

  • Achtung, keine Rechtsberatung:


    Ich hoffe, dass der Besitzer des Gebäudes eine entsprechende Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Dort sollten solche Szenarien abgedeckt sein. Die Kosten werden wie üblich auf die Mieter umgelegt. Üblicherweise bedingt dies, dass der Vermieter davon weiss, dass dort Elektroautos abgestellt werden und dass Installationen der Ladeinfrastruktur durch einen Fachbetrieb vorgenommen wurde. Wenn der Vermieter Kenntnis vom Abstellen von Elektrofahrzeugen hat und keinen Einspruch einlegt, kann man nur hoffen, dass der seine Hausaufgaben gemacht hat.


    Der richtige Ansprechpartner wäre Deine Versicherung, die Dir allenfalls Lücken aufzeigen kann und auch Hinweise gibt, wer für die Deckung einer entsprechenden Versicherung verantwortlich ist. Zum ruhigen Schlafen würdest Du Dich ggfs. bei Deinem Vermieter erkundigen.


    Link als Muster ohne Wert, da von einem Versicherungsanbieter: https://www.sanverdi24.de/elek…die-gebaeudeversicherung/


    EnBW hat zudem noch diese Information (und geben dann auch gleich noch Infos zum Thema E-Auto-Versicherung) :

    pasted-from-clipboard.png


    In der Schweiz ist das einfacher, da hat es die obligatorische Gebäudeversicherung der Kantone, welche in den meisten Kantonen diese Schäden reguliert. Grundsätzlich ist aber auch hier ist die Abklärung notwendig, um nachher nicht nackig dazustehen (Beispiel Kanton Zürich).

    5 Mal editiert, zuletzt von Jim Panse ()

  • Meine oder die des Autos?…..

    Deine KFZ-Haftpflicht, würde ich sehr tippen.

    Zumindest sollte das so sein, wenn dein KFZ Schäden an fremdem Eigentum verursacht.

    Wenn nicht: dann deine Privathaftpflicht.


    Bei einem Zaunrempler vor einiger Zeit haben wir versucht, per privathaftpflicht zu regulieren, und die hat das verweigert. Gut, da war das Auto aber auch in aktiver Benutzung. Aber auch das Laden gilt ja rechtlich als "in Gebrauch".


    Ziemlich sicher nicht: Die Gebäudehaftpflicht. Die wird nur einspringen, wenn ein Gutachten ergibt, dass z.B. die Wallbox ursächlich war, sofern diese zum Haus gehört (wen sie dir gehört: siehe oben).

  • Vorsicht! Die (Auto-)Haftpflicht zahlt nur Schäden an fremden Eigentum. Wenn du deiner Frau hinten rein donnerst hast du schon ein Problem. Wir hatten so ein Problem bei dem ein Pferd die Wassertränke demoliert hat. Der Schaden am gemieteten Objekt wurde nicht bezahlt. Die Schäden die dadurch außen rum entstanden sind schon.


    Ich würde in diesem Fall tippen das die Haftpflicht den Schaden am eigenen Stellplatz gar nicht und den Schaden an der Anlage nach Eigentumsanteilen bezahlt (Also die Miteigentümer entschädigt). Da würde ich auf jeden Fall mit der Haftpflicht und der Gebäudeversicherung abklären was jeweils abgedeckt ist.

    Bestellt: 16.10.24 Geliefert: März 25

    Elroq85 - EnergyBlue - Clever - AHK

    DE

  • In der Konstellation, dass das Haus mir z.B. nicht gehört, meiner Frau aber schon (und ich mietfrei wohne), ist das doch trotzdem klar formal "Fremdeigentum", wenn das Auto auf mich läuft (Halter und Versicherung)?

  • . . . Meine Kfz-Versicherung für den Elroq beinhaltet keinen Plus-Baustein, bei welchem die Kosten durch einen Brand an dem Gebäude und den Fahrzeugen der Anderen übernommen werden würden.


    Bin ich dagegen nun gar nicht versichert, greift eine andere Versicherung, und wenn ja, wisst ihr welche?

    . . .

    Ich hab mal in die Unterlagen meiner Versicherung (Zürich - nicht wundern, es gibt Konstellationen, da ist die richtig günstig 8) ) reingeschaut, auch wegen des angesprochenen Plus-Bausteins.

    Bei der Zürich wird über einen Zusatz namens "Elektro-Plus" nur EV-spezifische Peripherie wie Ladestation mobil bzw. Wallbox, Ladekabel oder auch Bedienfehler wie Über/Tiefentladung abgedeckt . . . wobei mich die Überladung doch amüsiert hat, manchmal schießen Prospektpoeten auch übers Ziel hinaus 8o da war nichts weltbewegendes drin, nachdem das bei der Zürich nix zusätzlich kostet, so what.


    Schäden, die mit oder durch das versicherte Fahrzeug entstehen, sind laut Versicherungsbedingungen durch die ganz normale KfZ-Haftpflicht abgedeckt, vollkommen unabhängig von der Antriebsart.

    Mit der angegebenen Deckungssumme pro Schadenfall von bis zu 15 Mio. sollte man auch in einem größeren Wohngebäude mit mehreren Parteien ganz beruhigt schlafen können.

    Nachdem die KfZ-Haftpflicht versicherungsrechtlichen Regelungen unterworfen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da wesentliche Unterschiede zwischen den Gesellschaften gibt.

    Allseits unfallfreie Fahrt - und immer eine Handbreit Wattstunden im Akku

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