So lange das nicht höchstrichterlich oder vom Gesetz her „erlaubt“ wurde, bleibt es eine Grauzone.
Der gefilmte muss informiert werden, dass er gefilmt wird. Ausnahme hier eben solche Aufnahmen wie der „Kölner Dom“ (steht als Beispiel für Touri-Hotspots), weil man da damit rechnen muss, dass man aufgenommen wird.
Aber von einem parkenden Auto oder „zufällig“ bei einem Unfall, oder eben wenn ich „mit der Geliebten“ unterwegs bin im Wohngebiet, wird es ein Richter (und auch der Datenschützer) sicher anders sehen mit meinem Einverständnis dazu, anlasslos gefilmt zu werden. Wir sind noch nicht in China, wo es um „social points“ geht. Und auch dort darf es nur „der Staat“.
Und dann gibt es auch hier bei uns Zonen, wo nicht gefilmt oder fotografiert werden darf, wo man Teslas z.B. nicht reinlässt.