360 Grad Kameras als Dashcam?

  • So lange das nicht höchstrichterlich oder vom Gesetz her „erlaubt“ wurde, bleibt es eine Grauzone.

    Der gefilmte muss informiert werden, dass er gefilmt wird. Ausnahme hier eben solche Aufnahmen wie der „Kölner Dom“ (steht als Beispiel für Touri-Hotspots), weil man da damit rechnen muss, dass man aufgenommen wird.

    Aber von einem parkenden Auto oder „zufällig“ bei einem Unfall, oder eben wenn ich „mit der Geliebten“ unterwegs bin im Wohngebiet, wird es ein Richter (und auch der Datenschützer) sicher anders sehen mit meinem Einverständnis dazu, anlasslos gefilmt zu werden. Wir sind noch nicht in China, wo es um „social points“ geht. Und auch dort darf es nur „der Staat“.

    Und dann gibt es auch hier bei uns Zonen, wo nicht gefilmt oder fotografiert werden darf, wo man Teslas z.B. nicht reinlässt.

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  • Ihr werft da jetzt schon ein paar Dinge durcheinander. Das mit dem Kölner Dom passt hier nicht. Es geht nicht so sehr darum was du fotografierst, sondern wie und was du damit machst.


    Grundsätzlich darfst du erstmal alles und jeden fotografieren (innerhalb bestimmter Grenzen) aber weitergeben und veröffentlichen darfst du es nicht ohne die Erlaubnis der gezeigten Person außer du hast ein berechtigtes Interesse. Wie eben Beweissicherung.


    Aber das zweite ist die automatische Überwachung. Ein Urlaubsfoto machen ist etwas anderes als eine dauernde Überwachung bei der jemand ohne es zu ahnen die ganze Zeit gefilmt wird. Es gibt eben Dinge die tut man nicht oder anders wenn sich beobachtet fühlt und es kann nicht der Menschenwürde entsprechen sich wegen der Technik in seinem Alltag anders zu verhalten weil man dauernd Angst haben muss gefilmt und veröffentlicht zu werden. Deshalb sind sogar Attrappen von Überwachungskameras genauso verboten wie echte. Außer man befindet sich auf Privatgelände und wird deutlich darauf hingewiesen dass man Überwacht wird. Das ist im öffentlichen Raum mit einer Dashcam eben kaum zu erfüllen.


    Einzig als durchlaufende Aufzeichnung, die nur bei Bedarf gesichert wird, aber nicht zum Aufzeichnen von Fahrvideos oder Überwachungskamera auf dem Parkplatz dienen kann, kollidieren erstmal mit keiner der Regeln. Wenn es sauber umgesetzt ist.

  • Ihr werft da jetzt schon ein paar Dinge durcheinander. Das mit dem Kölner Dom passt hier nicht. Es geht nicht so sehr darum was du fotografierst, sondern wie und was du damit machst.


    Grundsätzlich darfst du erstmal alles und jeden fotografieren (innerhalb bestimmter Grenzen) aber weitergeben und veröffentlichen darfst du es nicht ohne die Erlaubnis der gezeigten Person außer du hast ein berechtigtes Interesse. Wie eben Beweissicherung.

    ....

    was denn jetzt?


    durch den ALDI laufen und alles und jeden filmen - wer sagt mir, dass du es nicht weitergibst/veröffentlichst? dein wort?...


    Der DOM war eben DAS Beispiel wo er Anlass und Mittelpunkt ist.

  • Willst du jetzt ein juristisches Gutachten?


    Es gibt natürlich immer Grenzen. Aldi ist ein Privatraum, dort brauchst du eine Erlaubnis des Hausherren. Verboten ist natürlich auch die Privatsphäre. Du darfst niemanden auf der Toilette ohne seine Erlaubnis fotografieren. Gebäude und Menschenmengen im öffentlichen Raum für als rein private Erinnerungsphotos sind natürlich erlaubt.


    Wenn du dabei fremde Personen herauspickst und sie im Detail fotografierst verletzt du aber eventuell ihre persönlichen Rechte aus der informationellen Selbstbestimmung. Außer sie sind nur ein zufälliges Beiwerk auf einem Foto wo sie eher zufällig mit drauf sind.


    Wenn sich am Ende jemand gestört fühlt ist es dann eben eine Einzelfallentscheidung für die du alleine die Verantwortung trägst. Der Hersteller der Kamera stellt dich davon nicht frei.


    So weit ich weiß zeichnet bei BMW das Ding nur 30 Sekunden auf und speichert es nur, wenn das Auto eine Kollision feststellt. Keine Ahnung ob es einen manuellen Knopf gibt. Aber eine Mitfahrt aufzeichnen geht damit eben nicht.

  • Ich sehe das eher so wie snap.

    Ein pragmatische Ansatz - es gibt Dashcams zu Kaufen. Die zeichnen eine 30sec Schleife auf die ständig überschrieben wird ausser es wird ein Aufprall registriert oder ein Knopf gedrückt. Solche Aufnahmen kann man dann - nach "unkenntlich Machung" Unbeteiligter zur Beweisführung anbieten. Ob meine Versicherung, ein Anwalt oder ein Richter das dann annimmt hängt wahrscheinlich von mehreren Faktoren ab.

    Ich habe für mich entschieden dass ich mir eine Dashcams zulegen werde.

    Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Elroq 85, bestellt am 11.3.25, Race-Blau Metallic, Loft, MAXX ohne AHK, keine WP, 19" Alu

  • Der ADAC schreibt was lustiges dazu:

    Zitat

    Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Bußgeld fällig wird.


    Dashcams im Auto: Das gilt in Deutschland und im Ausland
    Dashcams sind beliebte Begleiter im Auto. Während der Fahrt können sie die Umgebung oder das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Das gilt bei der Nutzung der…
    www.adac.de


    Typisch Bayern, so auch sonst.