360 Grad Kameras als Dashcam?

  • Ich finde BMW macht das genau richtig. Die verwenden einen rollierenden Speicher der die letzten 30 Sekunden vor Unfall oder manuellem Start speichert. Das ist mit EU Recht vereinbar.

    Das ist eine oft und gerne geäußerte Meinung, nicht mehr. Solange das nicht vor dem BGH oder EUGH so bestätigt worden ist, würde ich davon mal eher nicht ausgehen.
    Dazu kommen bei einer Dashcam schon die völlig unmögliche Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht.

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  • Ich hätte gerne eine Dashcam die nahtlos ins System integriert ist. Wenn ich bei einem Unfall schuld bin, dann stehe ich auch dazu! Wenn aber Aussage gegen Aussage steht, wie es sowohl meiner Frau als auch mir schon passiert ist, dann hätte ich gerne eine Aufzeichnung die beweist dass ich recht habe. Zulässig ist so eine "Event-Aufzeichnung" allemal. Und wegen einer Park Delle kann man sich ggf sicher auch einigen. Wenn aber jemand Fahrerflucht begeht dann ist das eine Straftat und die Polizei ermittelt. Auch da kann dann eine Cam die den Rumpler und 30 sec davor aufzeichnet hilfreich sein.

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  • Dashcams sind in Deutschland rechtlich problematisch. Es ist eine Grauzone. Es ist nicht grundsätzlich verboten aber auch nur unter sehr bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch die Zulassung als Beweismittel ist immer eine Einzefallentscheidung. Deshab wird sich Skoda nicht in diese Untiefen begeben wollen und rührt so eine Funktion lieber nicht an, statt am Ende vielleicht einen extrem teuren Rückruf durchführen zu müssen, wenn ein Gericht das entscheidet.

  • Auch die Zulassung als Beweismittel ist immer eine Einzefallentscheidung.

    Vor allem anderen ist die Zulassung als Beweismittel absolut keine Erlaubnis, generell Dashcams zu nutzen. Das versteht eine absolute Mehrheit aller völlig falsch. Dass das Beweismittel zugelassen wird, sagt absolut *nichts* darüber aus, ob es legal war, das Beweismittel zu bekommen. Das steht zwar in dem einen Urteil dazu auf das sich jeder beruft explizit drin, wird aber immer geflissentlich ignoriert.

    Ich bin der Meinung, das Dahscams in Deutschland absolut nicht rechtssicher legal zu betreiben sind.
    Weder aus Sicht der DSGVO, aber auch nicht aus Sicht des Grundgesetzes. Die DSGVO schreibt zum Beispiel *ausnahmslos* vor, dass auf Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum detailliert hingewiesen werden muss. Man zeige mir das Auto mit Dashcam, an dem ein jederzeit gut lesbarer, DSGVO-gerechter Hinweis auf die Videoerfassung angebracht ist, oder erkläre mir, wie das gehen soll, dass der, selbst wenn er da wäre, in jeder Situation erkennbar/lesbar ist. Wie soll ich bei 300km/h auf der Autobahn den Verantwortlichen für die Dashcam auf dem Aufkleber lesen können?

    Naja, und das GG Abs. 2 ist eigentlich noch viel klarer. Es ist z.B. nicht richtig, dass man Bilder oder Videos von fremden Personen lediglich nicht veröffentlichen darf. Richtig ist, man darf sie ohne deren Zustimmung gar nicht erst machen. Ob man sie nach 30 Sekunden wieder löscht, oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle.

    Richtig bleibt aber, bis auf weiteres, dass es am Ende in nur ganz seltenen Fällen zu Gerichtsverhandlungen darüber kommt, und wenn, bleiben es (leider) bisher weiter Einzelfallentscheidungen.


  • Rechtlich ist es schon möglich es DSGV konform zu machen, wenn nur ein Speicherpuffer verwendet wird, der dauernd überschreibt und man eben nur bei einem Vorfall die Aufzeichnung speichert. Aber so werden die meisten Dashcams ja nicht benutzt. Wer damit Aufzeichnungen der Fahrt macht um sie dann bei YouTube hochzuladen verhält sich schon illegal.


    Am besten könnte sowas tatsächlich als Blackbox im Auto selbst vom Hersteller eingebaut werden. Aber dann haftet er auch dafür, dass alles rechtskonform ist. Und muss sich dann noch damit rumschlagen, dass Leute vielleicht genau wegen dieser Funktion das Modell boykottieren. Man rennt also als Hersteller ganz leicht in juristische und finanzielle Risiken oder sogar einen Image-Schaden. An Skodas stelle würde ich auch die Finger davon lassen. Wer das haben will, kann sich ja ein Extra-Gerät auf eigenes Risiko ins Auto hängen.


    Tesla sind solche Bedenken sicher egal. Das ist die US Mentalität, dass erstmal alles erlaubt ist und wenn es schief geht, dann führt man halt Prozesse und schließt gegen Geld einen Vergleich. Aber hey, die finden es auch cool das Auto automatisch auf die Gegenfahrbahn ausweichen zu lassen, wenn eine Entenfamilie erkannt wird. What could possibly go wrong?

  • Das der Puffer rechtlich in Ordnung wäre ist nicht mehr als eine Meinung. Es gibt dazu weder gesicherte Rechtssprechung, noch irgendeinen Hinweis im Gesetz selbst. Datenverarbeitung ist Datenverarbeitung, eine zeitliche Beschränkung gibt es da nicht.

    Und auf das Problem des vorgeschrieben Hinweis auf die Aufzeichnung gehst Du auch nicht ein.


    Aber die DSGVO ist auch tatsächlich gar nicht das Hauptproblem der Aufzeichnung. Das ist das GG.

  • Naja das GG Ist nicht unbedingt das Problem.

    Wenn ich z.B. in Köln Urlaub mache und den Dom fotografiere oder filme, muss ich ja auch nicht alle Leuts fragen, die davor stehen.


    Das hat wohl was mit öffentlichem Raum und Anzahl der Personen zu tun.

    Nun ist die Straße ja auch ein öffentlicher Raum und oft sind viele Personen da.

    Trotzdem braucht man wohl einen Anlass um zu Filmen.


    Aber ich bin kein Anwalt und auch die haben wohl (noch) keine eindeutige Antwort darauf.

  • so groß kann das rechtliche Problem nicht sein, sonst würde es BMW jetzt nicht auch anbieten.. andere Hersteller haben es zwar generell, trauen sich aber auch nicht so wirklich (Hyundai bietet sowas z.b. wohl nur in Korea an)

    aber vermutlichen riskieren die auch bisschen weniger willkürliche Strafzahlungen als der werte VW-Konzern die letzten Jahre ;)