Ich finde BMW macht das genau richtig. Die verwenden einen rollierenden Speicher der die letzten 30 Sekunden vor Unfall oder manuellem Start speichert. Das ist mit EU Recht vereinbar.
Das ist eine oft und gerne geäußerte Meinung, nicht mehr. Solange das nicht vor dem BGH oder EUGH so bestätigt worden ist, würde ich davon mal eher nicht ausgehen.
Dazu kommen bei einer Dashcam schon die völlig unmögliche Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht.