kennst du die details?
worauf zielt die Frage ab?
was die Funktionalität angeht ja, die internen juristischen Gutachten kenne ich nicht
Was hier halt (wie bei jeder Laiendiskussion über Juristerei) passiert, dass manche Leute ihre Prinzipien höher hängen als die Realität oder einige immer noch so naiv sind und meinen, dass es bei Datenschutz um "Datenschutz" ginge.
Das tut es nicht, es geht im Kern nur (bisschen plakativ gesprochen) um die "Vermarktungsrechte" davon und das man darüber die Herrschaft behält. Natürlich gibt es noch Rechte außerhalb davon, aber da müsste man auch erstmal begründen, warum die jetzt verletzt sein sollten und welche Rolle das spielt.
Ansonsten bleibt das erstmal eine Interessensabwägung, aber es ist absolut kein Problem für ein Hersteller, das so hinzubekommen, dass er da keinen Ärger bekommt, im Zweifel hat man immer noch die Möglichkeit das abschaltbar zu machen (was man hier sicher von vornerein macht) und im Zweifel ist es halt mit einem Rückruf + OTA weg (wird schon irgendwann auch mal VW hinbekommen).
Was stimmt: rechtliche Sicherheit hat man erst mit entsprechender (=höchstrichterlicher) Rechtsprechung oder theoretisch Gesetzgebung (wobei die auch häufig erst mit Rechtsprechung zu Klarheit führt), aber es muss auch jedem bewusst sein, dass sowas eigentlich immer danach passiert. Schon allein weil solche Verfahren sich gerne mal über Jahre hinziehen.